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LG Verden, 29.10.2003 - 2 S 222/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Verdienstausfall nach ärztlicher Krankschreibung; Erfordernis des vollen Beweises einer Gesundheitsschädigung; Erschleichung einer Krankschreibung mit falschen Angaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Verdienstausfall nach ärztlicher Krankschreibung; Erfordernis des vollen Beweises einer Gesundheitsschädigung; Erschleichung einer Krankschreibung mit falschen Angaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EntgeltFG § 6
Anspruch auf Verdienstausfall nach ärztlicher Krankschreibung; Erfordernis des vollen Beweises einer Gesundheitsschädigung; Erschleichung einer Krankschreibung mit falschen Angaben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Achim - 11 C 86/02
- AG Achim, 25.03.2003 - 11 C 86/03
- LG Verden, 29.10.2003 - 2 S 222/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 27.02.2003 - 12 U 8408/00
HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Kein Anscheinsbeweis für unfallbedingte …
Auszug aus LG Verden, 29.10.2003 - 2 S 222/03
Der Fall ist vergleichbar dem vom Kammergericht mit Urteil vom 27.2.2003 - 12 U 8408/00 (NZV 2003, 281) entschiedenen Fall, in dem dem Unfallopfer auch nicht der volle Beweis einer Gesundheitsschädigung gelungen war, aber Attest- und Fahrtkosten für ärztliche verordnete Behandlungen zuerkannt worden sind.
- LG Saarbrücken, 15.07.2016 - 13 S 51/16
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweis der unfallbedingten Verletzung bei …
Vielmehr genüge, dass der Arbeitnehmer durch den Unfall zum Arztbesuch veranlasst worden sei und berechtigterweise auf die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und nicht gearbeitet habe (vgl. LG Verden, Zfs 2004, 207;… ähnlich Pardey in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 9 Rn. 24). - LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18 Nicht überzeugt ist die Kammer von der im Urteil des Landgerichts Verden, (Urt. v. 29.10.2003, Az. 2 S 222/03) vertretenen Rechtsansicht, wonach der Arbeitgeber seiner im Regressprozess aus übergangenem Recht bestehenden Darlegungslast bereits dann genüge, wenn er darlegt, dass der Arbeitnehmer durch den Unfall zum Arztbesuch veranlasst wurde, die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird und der Arbeitnehmer während der bescheinigten Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet hat (LG Verden, Urt. v. 29.10.2003, Az. 2 S 222/03, ZfSch 2004, 207, 208;… ähnlich Pardey in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl. 2015, Kap 9 Rn. 24, der den Beweis eines bestimmten Diagnoseinhalts nicht für erforderlich hält, sondern den Beweis des Vorliegens einer irgendwie gearteten Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung für ausreichend erachtet).